Teil I
Wir sehen hier ein Gemälde des deutschen Malers Gustav Graf (*14. Dezember 1821 in Königsberg; †6. Januar 1895 in Berlin) aus dem Jahre 1860 mit dem Titel »Auszug der ostpreußischen Landwehr nach der Einsegnung in einer Kirche in Königsberg 1813«.
Hinter diesem Motiv verbirgt sich eine außerordentlich interessante Geschichte, mit der wir uns hier beschäftigen wollen. Dabei wäre auch zu untersuchen, welchen Bezug wir zum Thema finden können.
Zunächst jedoch zum Bild selbst.
Wir sehen Offiziere und Landwehrmänner unter dem Jubel der Bürger Königsbergs aus der Kirche schreiten, in der sie gerade für den Kampf eingesegnet wurden, bevor sie ins Feld ziehen. Da die Männer aus einer Kirche kommen, können wir davon ausgehen, dass es sich um Christen handelt, die soeben durch einen Pfarrer eingeschworen wurden. Auf dem Vorplatz und in den umliegenden Häusern jubeln die Menschen den Landwehrmännern zu und teilen so die damalige offensichtliche patriotische Euphorie, die im Frühjahr 1813 in Preußen überwiegend herrschte.
Wir sehen aber auch fragende Blicke, die große Sorge um Gesundheit und Leben der vor Stolz und Kraft strotzenden Männer ausdrücken. So mancher wird nicht wieder in die Heimat zurückkehren, ahnen die drei Personen links im Vordergrund des Bildes. Leid und Trauer stehen der Begeisterung schon gegenüber.
Während das Gros der Bewaffneten die Treppe der Kirche zielgerichtet herabschreitet, sehen wir am rechten Rand einen jungen jüdischen Landwehrmann, der seinen feinen Gehrock in eine Litewka verwandelt hat, eine Muskete schultert und den Brotbeutel an der Seite trägt. Er strebt den Kameraden zu. Die Mütze mit dem ostpreußischen roten Mützenband und dem Landwehrkreuz trägt er auf dem Kopf. Auch sein Kreuz zeigt sicherlich die Inschrift
»Mit Gott für König und Vaterland«!?
Aber er hatte seinen Gott, an den er glaubte!
Wir nennen ihn »Aaron«, um ihn ansprechen zu können. Aaron betritt die Szene von der rechten Seite her, aus dem Dunklen ins Licht. Die Gebete seines Vaters und das Wehklagen der Mutter begleiten ihn. Der Vater Aarons in traditioneller jüdischer Kleidung mit Bart. Beide, Vater und Mutter, möchten den Sohn zurückhalten, denn bis zum Jahr 1813 war es nicht üblich, dass junge jüdische Menschen den Staat, in dem sie lebten, mit der Waffe verteidigen sollten.
Aaron meldete sich freiwillig zum Dienst in der Landwehr, denn im Jahr 1813 gab es noch keine Wehrpflicht für Juden in Preußen. »Freiwilliger«, das wurde möglich mit dem »Edikt betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in dem Preußischen Staate« vom 11. März 1812. In der Präambel hieß es:
»(…) Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ect.ect.ect. Haben beschlossen, den jüdischen Glaubensgenossen in unserer Monarchie eine neue, der allgemeinen Wohlfahrt angemessene Verfassung zu erteilen, erklären […] wie folgt:
§1. Die in unsern Staaten jetzt wohnhaften, mit Generalprivilegien, Naturalisationspatenten, Schutzbriefen und Koncessionen versehenen Juden und deren Familien sind für Einländer und preußische Staatsbürger zu achten.
§16. Der Militärkonscription oder Kantonspflichtigkeit, und den damit in Verbindung stehenden besonderen gesetzlichen Vorschriften sind die einländischen Juden gleichfalls unterworfen. (…)«
(Vergl. histox.de/wp-content/files/1812 – 03-11N_Edikt_bürgerliche_Verhältnisse_der_Juden.pdf)
In 39 Artikeln versus Paragraphen wurden das jüdische Leben sowie die Rechte und Pflichten in Preußen neu geregelt. Damit wurde das alte, noch von Friedrich II. erlassene »Revidierte General-Privileg« von 1750 abgelöst.
Erst im Jahre 1814 wurden dann jüdische Männer als Militärpflichtige ausgehoben. Die Grundlage dafür bildete das »Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienste« vom 3. September 1814. Demnach sollten alle jungen Männer Preußens, einschließlich der jüdischen, im Alter von 17 bis 24 Jahren zur Rekrutierung gezogen werden.
(Vergl. Phillipson Martin: »Die jüdischen Freiwilligen im preußischen Heere während der Befreiungskriege 1813/1814« in »Dem deutschen Reich«, Juli/August 1906)
In der Präambel dieses Gesetzes hieß es:
»(…) Die allgemeinen Anstrengungen Unsers treuen Volkes ohne Ausnahme und Unterschied, hat in dem so eben glücklich beendeten Kriege 〈Kampagne 1813 angemerkt durch Autor〉, die Befreiung des Vaterlandes bewirkt, (…)«
Der Hintergrund war auch, dass sich jüdische Freiwillige im Jahr 1813 entgegen vieler Bedenken der Militär-Gouvernements bewährt hatten. Es lagen Berichte über »mannhaftes und ausgezeichnetes« Verhalten vor. So sprachen sich der General L´Estocq und der Staatsrat Sack dafür aus:
»(…) ob nicht die Jünglinge des jüdischen Glaubens von 17 bis 24 Jahren mit zur Rekrutierung gezogen werden können (…)«
(Vergl. »Judentum, Staat und Heer in Preußen« im frühen 19. Jahrhundert, Hg. H. Fischer, J. C. B. Mohr Tübingen, 1968, S. 33)
Die Anzahl der jüdischen Soldaten, die in den Befreiungskriegen im Feld waren, ist in den Quellen unterschiedlich dargestellt. Bis 1815, so Fischer, dienten 731 jüdische Soldaten in der Landwehr, der Kavallerie, in den Jägerbataillonen und der Artillerie. Im Verlaufe der Darlegungen werden wir noch einmal auf diese Zahlen und bemerkenswerte Personalien zurückkommen.
Das, was sich in Preußen in den Jahren nach der katastrophalen Niederlage von 1806 gegen Napoléon bis zu den Jahren 1813 bis 1815 ereignete, war ein komplizierter gesellschaftspolitischer Prozess. Die Grundlage dafür finden wir in den Preußischen Reformen von 1807 bis 1811. Die damaligen führenden Reformer – Freiherr vom und zum Stein, von Hardenberg, von Scharnhorst, von Gneisenau und Wilhelm von Humboldt – trieben gegen viele Widerstände einen ganzen Komplex von Reformen voran. Eine davon war »Die Judenemanzipation«, mit der wir uns hier in unserem Text befassen wollen. Besonders jedoch wollen wir untersuchen, welche Rolle dabei preußische Offiziere spielten und ob eine Bezug zu Carl von Clausewitz hergestellt werden kann.
Was war in Preußen während des Übergangs vom 18. zum 19. Jahrhundert unter Emanzipation allgemein zu verstehen?
Formal entspringt der Begriff »Emanzipation« der römischen Rechtsgeschichte (lat. emancipatio) und bedeutete so viel wie »Entlassung des Sohnes aus der väterlichen Gewalt«. Stellt also einen Rechtsakt dar, der »Freilassung oder Befreiung« bedeuten konnte. Wenn wir so wollen, war unter der Judenemanzipation die Befreiung der jüdischen Bürger Preußens von den alten friderizianischen Judenedikten zu verstehen. Die Edikte Friedrich des II. schränkten bürgerliche, vor allem aber ökonomische Rechte jüdischer Bürger ein. Gleichzeitig sorgte dieses Regularium aber dafür, dass diese Bürger zu hohen Abgaben an den Staat verpflichtet wurden. Der Eintritt in die preußische Ständewirtschaft war ihnen verwehrt, und sie wurden durch das Bürgertum als wirtschaftliche Konkurrenten gesehen. Das war neben den Glaubensfragen einer der Grundkonflikte, die zu befrieden waren.
Angesichts der epochalen Ereignisse des Jahres 1798, als der Atem der französischen Revolution durch Europa fegte, konnte auch in Preußen nichts mehr so bleiben, wie es war. Das Banner »Liberté, Egalité, Fraternité« wirkte auch in Preußen auf das Bewusstsein, für gleiche Rechte und Pflichten aller Bürger des Landes einzutreten. Die Erosion friderizianischer Geisteshaltung hatte allenthalben vor allem in den gebildeten Kreisen begonnen. Die französischen Ereignisse waren hier »Brandbeschleuniger«, gegen die sich konservative Vertreter des Hofes und des Adels vorerst noch wehren konnten.
Einer der ersten Vertreter der damaligen Gesellschaft, Staatsrat Johann Heinrich Schmedding (*1774; †1846), ließ den Begriff der Emanzipation in die Erörterungen über die Aufhebung des friderizianischen Judenedikts einfließen, als er sich über den Schrötterschen Entwurf »Über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Preußen«(1808) äußerte.
Reichsfreiherr von Schrötter entstammte dem ostpreußischen Adel, war Offizier und später Minister in der Immediatkommission 1807/08 und zusammen mit von und zum Stein (*1757; †1831) Wegbereiter der Preußischen Reformen.
Im o. g. Schrötterschen Entwurf war zu dem Zeitpunkt um 1808 jedoch noch die Skepsis zu erkennen, die in der Gesellschaft vorherrschte, und besonders auf das Wirtschaftsleben bezogen war. Vielfach wurde eine angedachte Emanzipation als »sich ungebührliche Freiheit anmaßen« betrachtet. Hauptgegner ist die alte Ständegesellschaft, welche die Konkurrenz durch jüdischer Kaufleute fürchtete. Begriffe wie Juden und Nichtjuden, jüdisch und christlich wurden in der politischen Polemik gebraucht.
(Vergl. Freund, Emanzipation Bd. 2, S. 228 bis 244)
Essenziell jedoch standen in den theoretischen Auseinandersetzungen Glaubensfragen zur Debatte, bevor das bereits erwähnte »Emanzipationsedikt« vom 11.03.1812 in Kraft treten konnte. Mit diesem Gesetz wurden die Juden Preußens mehr oder weniger gleichberechtigte Staatsbürger. Das Edikt konnte nur im Rahmen der anderen Reformen wirksam werden.
Die Agrarreform (Oktoberedikt 09.10.1807), auch sogenannte »Bauernbefreiung«.
Die Städtereform (19.11.1808) gewährt das Recht auf Selbstverwaltung.
Die Kabinettsreform (24.11.1808) führte fünf Minister (Inneres, Äußeres, Finanzen, Justiz und Krieg) ein.
Die Gewerbereform hob in Preußen den Zunftzwang auf.
Die Bildungsreform (1808) verfolgte das Ziel einer humanistischen Bildung und Erziehung aller Preußen ohne Unterschied der Klassen und Religionen.
DieHeeresreform verfolgte neben notwendigen strukturellen und taktischen Veränderungen das Ziel, eine nationale Armee zu schaffen, in der das Bürgertum vor allem über die »Landwehr« zur Geltung kommen sollte.
Die Judenemanzipation (1812), in der Juden formal die Staatsbürgerschaft zuerkannt wurde.
An dieser Stelle schon ein Wort zu Carl von Clausewitz (*1. Juli 1780; †16. November 1831).
Das Motiv unseres Gemäldes und das Auftauchen unseres neuen Bekannten Aaron ist die direkte Folge der Militärreform, für die sich neben v. Scharnhorst (*1755; †1813) v. Gneisenau (*1760; †1831), von Grolman (*1777; †1843), von Boyen (*1771; †1848) auch Carl von Clausewitz einsetzte.
Clausewitz erlebte als Gefreitenkorporal und Fahnenjunker durch seine Teilnahme am Rheinfeldzug 1793 gegen das revolutionäre Frankreich die sich veränderte Fechtart der freien Franzosen. Er wurde Zeuge der schweren Niederlage der Preußischen Armee 1806 bei Jena und Auerstedt. Diese Schlüsselerlebnisse legten den Grundstein für sein späteres militärtheoretisches und philosophisches Schaffen. Sowohl in seinen Schriften als auch im Hauptwerk »Vom Kriege« befasste er sich mit der Rolle der »Volksmassen« in einem zukünftigen Krieg gegen Napoléon, den er für unausweichlich ansah. Clausewitz betrachtete die schwere Niederlage des Preußischen Staates auch als eine politische. Erschüttert schrieb Clausewitz am 9. Januar 1807 – auf dem Weg in französische Gefangenschaft – aus Frankfurt am Main an seine Braut Marie:
»(…) Verwaist irren wir Kinder eines verlorenen Vaterlandes umher und der Glanz des Staates, den wir bilden halfen, ist erloschen (…)«.
(Vergl. »Karl und Marie von Clausewitz – Ein Lebensbild in Briefen und Tagebuchblättern« von Karl Linnebach, S. 79)
Clausewitz begriff angesichts dieses historischen Dramas, dass es auf die Erhebung der Nation ankommen würde.
Im Nordpark Magdeburgs, einem lange schon aufgelassenen städtischen Friedhof, steht ein bemerkenswertes Denkmal für Graf Lazare Nicolas Marguerite Carnot (*1753; †1823), der aus der französischen Revolution hervorgegangen, als republikanischer französischer Patriot, Minister und General, Mathematiker sowie Festungsbauer nach dem Sturz Napoléons nach Magdeburg emigrierte und hier auch begraben wurde.
Graf Carnot brachte die Deklaration der »Levée en masse« (frz. für »Massenaushebung«) unter dem Eindruck schwerer Niederlagen der jungen französischen Armee gegen die Koalitionstruppen in den Wohlfahrtsausschuss Frankreichs ein, die dann am 23. August 1793 im Nationalkonvent verabschiedet wurde.
Danach sollten
»(…) von diesem Moment an und bis alle Feinde vom Territorium der Französischen Republik vertrieben sind, alle französischen Personen in ständige Bereitschaft für den Dienst in der Armee versetzt werden. Die jungen Männer werden in den Kampf ziehen, verheiratete Männer werden Waffen schmieden und Vorräte transportieren; Frauen werden Zelte und Kleidung nähen und in den Hospitälern dienen; Kinder werden alte Wäsche auftrennen; alte Männer werden an öffentliche Plätze verbracht, um den Mut der Krieger zu erwecken und den Hass auf die Könige zu predigen und andererseits die Einheit der Republik. (…)«
(Vergl. leg-ego.eu/…/ambrogio-a-caiani-levée-en-masse)
Die Idee, die Forderung Carnot´ war sinngemäß: »Agir toujours en masse« – in Massen handeln, keine Manöver mehr, keine Kriegskunst, sondern Feuer, Stahl und Vaterlandsliebe«
(Vergl. M. Howard »Krieg in der europäischen Geschichte: vom Mittelalter bis …«, S. 114)
Clausewitz erkannte unter dem Einfluss Scharnhorsts die gewaltige Kraft einer zu den Waffen gerufenen Nation und kam folgerichtig zu dem Schluss, dass das Ziel aller Reformen der »soldat citoyen«, der »Bürgersoldat«, versus der Staatsbürger in Uniform sein müsse. Für Preußen sah er hier die »Landwehr und den Landsturm« als politisches und militärisches Mittel einer Volksbewaffnung im Interesse der Landesverteidigung.
In der Folge der »Konvention von Tauroggen«(30. Dezember 1812), an deren Abschluss Clausewitz maßgeblich beteiligt war, forcierte General Yorck (*1759; †1830) auf Veranlassung Steins nach dem 22. Januar 1813 die Aufstellung einer Ostpreußischen Landwehr. Die von Clausewitz, Graf Dohna und Freiherr von Dörnberg ausgearbeiteten Entwürfe einer »Landsturm- und Landwehrordnung« wurden unter dem 5. Februar 1813 im Landtag in Königsberg durch Yorck vorgetragen und darauf folgend genehmigt. In den Tagen nach diesem denkwürdigen Datum traten rund 13.000 Mann als Reserve, 20.000 Mann Landwehr und 750 Mann zu Pferde freiwillig unter Gewehr. Sie bildeten die Reserve Yorcks.
(Vergl. Karl Lamprecht »Deutsche Geschichte Neueste Zeit« – Zweiter Band; Reprint 1907; S. 407)
Nahezu zeitgleich erschien Ernst Moritz Arndts Flugschrift, »Was bedeutet Landwehr und Landsturm«, welche sich schnell größter Resonanz erfreute. Dabei propagierte jener Arndt Zeit seines Lebens ein deutlich ablehnendes Verhältnis zum Judentum an sich. In der Flugschrift jedoch wendet er sich an »Teutsche Landsleute!« und ruft:
»(…) Ihr habt das Beispiel. Spanien und Russland gingen euch im Volkskriege voran, sie brauchten alle Kräfte gegen die tückischen Feinde […] Auf denn alle! Auf in Einmütigkeit, (…)«
(Quelle: »Flugschriften« Reprint aus dem VDN)
Der Lehrer und Freund Clausewitz´, Gerhard David von Scharnhorst (*1755; †1813), formulierte in zwei Schriften, »Vorläufiger Entwurf der Verfassung der Reservearmee vom August 1807« und »Vorläufiger Entwurf zur Verfassung der Provinzialtruppen vom 15. März 1808«, jeweils im § 1 der Entwürfe:
»§ 1 Alle Bewohner des Staates sind geborene Verteidiger desselben.«
Beide Entwürfe forderten praktisch »die allgemeine Wehrpflicht«, was Gleichheit aller vor dem Gesetz bedeutet hätte.
(Vergl. Scharnhorst, »Ausgewählte militärische Schriften«, Militärverlag DDR, Uscek/Gudzent, S. 236 ff. und S. 243 ff.)
Hier schließt sich zunächst der Kreis um unseren Landwehrmann Aaron, der sich in Königsberg freiwillig der Ostpreußischen Landwehr anschloss. Wie es ihm ergangen ist, wir wissen es nicht, aber gegen Ende unserer Rédaction sehen wir ihn wieder. Aus den Quellen über diese Zeit können wir vieles erfahren. Wir lesen zum Beispiel, dass die jüdischen Männer in Einsatz und Tapferkeit ihren christlichen Kameraden nicht nach standen. Allein in der Schlacht von Belle-Aliance fielen 55 jüdische Artilleristen.
(Vergl. »Eisernes Kreuz und Davidstern«, M. Berger, S. 36)
»(…) Im Ganzen haben während der Feldzüge 1813, 1814, und 1815 nicht weniger als 71 Juden das Eiserne Kreuz für Kombattanten, vier den russischen St. Georgsorden, vier das Militärabzeichen erhalten (…)«
(»Im Deutschen Reich«, »Zeitschrift des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens«, XII. Jahrg. Berlin, Prof. Dr. Martin Philippson, Juli/August 1906, Nr.7/8, S. 412)
»(…) Zu Unteroffizieren bez. Oberjägern und Tamburmajors wurden 21 Juden, zum Portepeefähnrich 1, zu Sekondeleutnants 19, zu Premierleutnants 3 befördert – […] Ein jüdischer Arzt wurde Regimentsarzt (…)«.
(ebenda S. 413)
Auf weitere bemerkenswerte Beispiele werden wir später noch zurückkommen. Dabei widersprechen sich in verschiedenen Quellen die Zahlenangaben.
Unser Carl von Clausewitz befand sich damals im Spannungsfeld einer notwendigen Reform »von oben«: Dem Willen, alles zu tun, um Napoléon aus Preußen und den deutschen Landen zu vertreiben. Der Notwendigkeit, alle Bewohner des Staates, wie Scharnhorst es formulierte, zu geborenen Verteidigern zu machen. Somit eine Armee zu schaffen, die eine moderne Fechtart beherrschte und den »neuen Soldaten« einsetzen konnte. Sowie eine Position über den künftigen Status der in Preußen lebenden Juden einzunehmen. Dieser zuletzt genannten Frage wollen wir uns im weiteren Text nähern.